65 % der Menschen in Deutschland nutzen generative KI, 32 % kennen den AI Act
Die KI-Studie 2025 des TÜV-Verbands zeigt, dass generative KI drei Jahre nach dem Start von ChatGPT im Alltag angekommen ist. Zugleich fehlen vielen Nutzenden Orientierung und Regeln, auch am Arbeitsplatz.
TÜV-Verband e. V. · 26. November 2025 · Zusammenfassung vom 2. September 2026
- 65 %
- der Menschen ab 16 Jahren haben generative KI ausprobiert oder nutzen sie.
- 13 %
- der Nutzenden haben schon persönliche oder vertrauliche Daten in KI-Systeme eingegeben.
- 54 %
- der Beschäftigten berichten von keinen Vorgaben oder Verboten zum KI-Einsatz.
Die Ergebnisse
Drei Jahre nach dem Start von ChatGPT haben 65 % der Menschen in Deutschland generative KI ausprobiert oder nutzen sie regelmäßig. 2024 lag der Anteil bei 53 %, 2023 bei 37 %. Am stärksten ist die Nutzung bei den 16- bis 29-Jährigen mit 91 %, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 80 %, bei den 50- bis 64-Jährigen 63 % und in der Generation ab 65 Jahren 35 %. 45 % der Nutzenden greifen täglich oder mehrmals pro Woche zu KI-Werkzeugen. 61 % aller Befragten nutzen generative KI für private Zwecke, 32 % für berufliche Zwecke einschließlich Schule, Ausbildung und Studium.
ChatGPT bleibt mit 85 % der Nutzenden das dominierende Werkzeug, gefolgt von Google Gemini (33 %), Microsoft Copilot (26 %) und dem Kölner Übersetzungsdienst DeepL (20 %). Genutzt wird KI vor allem für die Informationssuche (72 %), das Verfassen oder Verbessern von Texten (43 %), die Ideenfindung (38 %) und Übersetzungen (34 %). Als Beweggründe nennen je 61 % produktiveres Arbeiten sowie Lernen und Weiterbildung, 54 % wollen Routineaufgaben erleichtern. Von denen, die KI beruflich nutzen, verfügen 31 % über einen kostenpflichtigen Zugang.
Die Sicherheitskultur hält mit der Verbreitung nicht Schritt. 13 % der Nutzenden haben bereits persönliche oder vertrauliche Daten wie Adressen, Gesundheitsdaten oder Passwörter in KI-Systeme eingegeben, während 50 % zugleich große Sorge vor Datenmissbrauch oder Hacking äußern. 51 % der Befragten haben KI-generierte Inhalte schon einmal für echt gehalten, 91 % sagen, dass KI die Unterscheidung echter und manipulierter Inhalte erschwert, 83 % erwarten eine schnellere Verbreitung von Falschinformationen. In Unternehmen fehlen laut Studie klare Regeln: 54 % der Beschäftigten berichten von keinen Vorgaben oder Verboten zum KI-Einsatz.
Die Regulierung ist der Bevölkerung weitgehend unbekannt. Nur 32 % haben vom EU AI Act gehört. Gleichzeitig halten 83 % eine Regulierung von KI für notwendig, 89 % fordern eine eindeutige Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten und 80 % befürworten verpflichtende Sicherheitsprüfungen durch unabhängige Stellen.
Wie die Studie entstanden ist
Die KI-Studie 2025 des TÜV-Verbands, auf der Studienseite auch „ChatGPT-Studie 2025“ genannt, beruht auf einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Verbands. Befragt wurden 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Zeitraum vom 20. bis 26. Oktober 2025. Fragen zur Nutzungshäufigkeit, zu Werkzeugen, Anwendungsfeldern und Dateneingaben richteten sich an die 655 Befragten, die generative KI nutzen; Fragen zu Risiken, Regulierung und Deepfakes an alle Befragten. Der TÜV-Verband erhebt die Nutzung seit 2023 jährlich; die Frage wurde dabei von ChatGPT (2023) auf generative KI insgesamt (ab 2024) erweitert.
Die Ergebnisse wurden am 26. November 2025 in Berlin vorgestellt. Der Verband veröffentlicht die Präsentation zur Pressekonferenz mit allen Fragestellungen und Basisangaben zum Download.
Was das für den Mittelstand heißt
Die Studie befragt die Bevölkerung, nicht Unternehmen, und genau das macht sie für Arbeitgeber aufschlussreich. Zwei Drittel der Bevölkerung ab 16 Jahren haben Erfahrung mit generativer KI, ein Drittel nutzt sie beruflich. Diese Nutzung findet statt, ob ein Unternehmen sie geregelt hat oder nicht. Wenn 54 % der Beschäftigten keine Vorgaben kennen und 13 % der Nutzenden bereits vertrauliche Daten eingegeben haben, liegt das Risiko weniger in der Technologie als im fehlenden Rahmen.
Für mittelständische Unternehmen folgen daraus zwei Aufgaben. Erstens eine Regelung, welche Werkzeuge mit welchen Daten genutzt werden dürfen, und ein Angebot, das diese Regelung praktikabel macht; ein Verbot allein verlagert die Nutzung nur auf private Geräte. Zweitens Schulung, weil die Kenntnis des AI Act mit 32 % selbst in der Bevölkerung gering ist und die Verordnung seit Februar 2025 von Betreibern KI-Kompetenz verlangt.
Bei vector zero laufen die App und die Sprachmodelle in deutschen Rechenzentren, und die Schulungen unter /learn erfüllen die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 des EU AI Act. Wie der Zugriff auf Daten technisch abgesichert ist, beschreibt die Seite zur Sicherheit; die Begriffe „Deepfake“ und „AI Act“ erläutert das Lexikon.
Quelle
TÜV-Verband e. V.: „KI-Studie 2025: Generative Künstliche Intelligenz und Sicherheit“, Studienseite und Präsentation zur Pressekonferenz vom 26. November 2025 (Befragung durch Forsa). Abrufbar unter tuev-verband.de.